Massagen am Arbeitsplatz

Anti-Stress-Massagen am Arbeitsplatz

fördern Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit, mildern oder verhindern Verspannungen und Kopfschmerzen. So macht Arbeit wieder Spaß und Ihre Mitarbeiter sind motiviert!

Wie?

Ganz einfach! Sie klären innerhalb Ihrer Firma, wer die Behandlung in Anspruch nehmen möchte. Danach vereinbaren wir einen Termin und besprechen die Anzahl der Behandlungen. Aus langjähriger Erfahrung empfehle ich regelmäßige Behandlungen.

An einem Massage-Tag können 5 bis 15 Einzelmassagen für Nacken- und Schultern vereinbart werden. Diese können in einem von Ihnen bestimmen Raum stattfinden oder direkt am Arbeitsplatz. Ein separater Raum wirkt wohltuender, erhöht die Entspannung und erleichtert das Abschalten während der Behandlung.

Die Behandlung wird auf einem Stuhl bekleidet durchgeführt und ist somit ideal für jeden Betrieb.

Warum?

Die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter wird erhöht. Konzentrationssteigerung, Kreativität, Stärkung des Immunsystems und weniger Krankheitsausfälle sind das kurzfristige Ergebnis. Langfristige Erfolge sind die Linderung von Schmerzen, Nacken- und Schulter-Verspannungen sowie Kopfschmerzen und Augenermüdung.

Durch die Massage werden verspannte Muskelpartien / Blockaden gelockert.Die Durchblutung wird angeregt und somit die Sauerstoff- und Nährstoffversorgung der Muskeln gesteigert, was wiederum zu neuer Kraft und Energie führt. Diese Auswirkungen sind über einen längeren Zeitraum hin spürbar.

Preise

Anfahrtspauschale: € 10 (ab 5 Massagen entfällt die Pauschale)
Behandlungsdauer: 15 Minuten

Kosten: € 12 pro Behandlung

Ich bin örtlich und zeitlich flexibel. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit mir auf. Ich komme gern für eine Probebehandlung in Ihren Betrieb, so dass Sie sich persönlich von der Wirksamkeit überzeugen können.

Wichtig für Sie!

Die Aufwendungen zum Wohl der Mitarbeiter sind steuerfrei. Arbeitgeber dürfen vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter ergreifen, ohne dass dies immer als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden.